top of page

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Sämtliche unserer Leistungen erfolgen ausschließlich unter Geltung der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

 

§ 2 Termin, Versäumnis und Entschädigung

  1. Mit der verbindlichen Buchung eines Termins in unserem Online-Buchungstool und unserer anschließenden Bestätigung des verbindlichen Termins per E-Mail verpflichtest du dich vertraglich, den Termin wahrzunehmen, während wir uns vertraglich zur Freihaltung deines Termins verpflichten (Terminvertrag). Mit dem Absenden der Buchung in unserem Online-Buchungsportal erkennst du auch diese Geschäftsbedingungen als Grundlage unseres Terminvertrages an. Für deinen Termin solltest du dir mindestens eine Stunde Zeit nehmen, da es immer wieder zu Verzögerungen kommen kann.

  2. Kannst du den im Terminvertrag vereinbarten Termin nicht wahrnehmen und sagst nicht bis zu einer Stunde vor dem gebuchten Termin ab, oder kommst du mindestens fünfzehn Minuten zu spät zu einem Termin zum Piercingstechen, entsteht uns ein Verdienstausfall, weshalb wir dann einen Anspruch auf die Hälfte des Preises für das von dir gebuchte Piercingstechen gegen dich haben. Entsprechendes gilt, wenn sich im Beratungsgespräch oder zu einem späteren Zeitpunkt herausstellt, dass zwingende Ausschlussgründe nach § 5 gegen das Piercing sprechen. Wir haben gegen dich aber nur einen Anspruch auf Entschädigung für unseren Verdienstausfall, wenn du die Terminversäumnis oder die Verspätung zu vertreten hast oder den Termin trotz Kenntnis oder fahrlässiger Unkenntnis eines Ausschlussgrundes nach § 5 wahrgenommen hast (wenn du z.B. in den folgenden vier Wochen nach dem Stechen des Piercings in einen Badeurlaub fährst oder wenn bei Piercen minderjähriger Personen die unter § 5 Abs. 2 lit. a-e genannten Unterlagen nicht vollständig sind.).

  3. Du hast die Möglichkeit, dir für die gezahlte Entschädigung für unseren Verdienstausfall einen Gutschein in gleicher Höhe ausstellen zu lassen, der 12 Monate ab Ausstellung gültig ist. Die Rückgabe eines Gutscheins ist grundsätzlich nicht möglich, es sei denn er wurde online erworben und wird innerhalb der gesetzlichen Rückgabefrist von zwei Wochen zurückgegeben oder zurückgesendet.

 

§ 3 Vertragsschluss (Piercing)

  1. Der Piercing-Vertrag kommt nicht durch Buchung des Termins, sondern mit unserer (schriftlichen, mündlichen oder konkludenten) Annahme der Einverständniserklärung, frühstens jedoch mit dem Feststehen der wesentlichen Vertragsbedingungen (Leistung, Preis) zustande.
    Wie kommt es zum Vertragsschluss? Du buchst zuerst einen Termin bei uns, vorrangig über unser Online-Buchungstool. In dem Termin führen wir ein Beratungsgespräch, in welchem du dich auf die Art des Piercings und gegebenenfalls auf das Piercing selbst festlegst und du füllst die Einverständniserklärung aus. Im Rahmen des Beratungsgesprächs erhältst du auch noch einmal diese Geschäftsbedingungen, die du als Grundlage unseres Terminvertrages anerkennst. Sprechen Erkenntnisse aus der Einverständniserklärung gegen ein Piercing, nehmen wir die Einverständniserklärung nicht an. In der Folge kommt dann kein Piercing-Vertrag zustande.

  2. Wir behalten uns vor, deine Einverständniserklärung nicht anzunehmen und damit auf einen Piercing-Vertrag mit dir zu verzichten, wenn wir deine Erfahrungen mit Piercings unter Berücksichtigung deines Alters nicht für ausreichend erachten (z.B. Intimpiercing unter 18 Jahren) oder ein Ablehnungs- und/oder Ausschlussgrund nach § 5 vorliegt.

  3. Ergänzungen und Änderungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Textform. Dies gilt nicht für individuelle Vertragsabreden im Sinne von § 305b BGB mit einem vertretungsbefugten Vertreter des Unternehmens. Im Übrigen kann das Formerfordernis nicht durch mündliche Vereinbarung, konkludentes Verhalten oder stillschweigend außer Kraft gesetzt werden.

 

§ 4 Preise, Zahlung, Gutscheine

  1. Die im Beratungsgespräch angegebenen Preise sind Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

  2. Der vereinbarte Preis ist am jeweiligen Termin nach Unterzeichnung der Einverständniserklärung und nach der Durchführung unserer Leistung fällig. Ratenzahlungen sind nicht zulässig.

  3. Unsere Gutscheine sind über die gesetzliche Pflicht hinaus länger als drei Jahre gültig. Solange das Geschäft unter der aktuellen Inhaberin geführt wird, verfallen diese nicht.

 

§ 5 Ablehnungs- und Ausschlussgründe

  1. Kommst du zu unserem im Terminvertrag vereinbarten Termin mindestens fünfzehn Minuten zu spät, behalten wir uns vor, das Beratungsgespräch und das Zustandekommen eines Piercing-Vertrages abzulehnen (Ablehnungsgrund).

  2. In den folgenden Fällen müssen mindestens besondere Voraussetzungen dafür vorliegen, dass wir dich piercen (Ausschlussgründe). In unseren Rahmenbedingungen findest du nützliche Erklärungen, weshalb wir diese Voraussetzungen für erforderlich halten. Dazu findest du jede Menge wichtige Informationen auf unserer Website Piercing Informationen - nakedsteel Piercing Kassel, aus denen hervorgeht, wieso wir die folgenden Ablehnungs- und Ausschlussgründe für erforderlich halten. Du bist verpflichtet, im Beratungsgespräch und in der Einverständniserklärung wahrheitsgemäß Angaben über diese Voraussetzungen zu machen. Solche Voraussetzungen sind die folgenden:

    1. Ab 7 und unter 14 piercen wir ausschließlich Ohrläppchen-Piercings

    2. Ab 7 und unter 11 Jahren piercen wir Ohrlöcher nur mit einer vorherigen Beratung. Die Beratung und das Piercen finden nicht am selben Tag statt. Entweder zur Beratung oder zum Piercingtermin müssen beide Elternteile sowie das Kind vor Ort sein. Sollte es nur eine sorgeberechtigte Person geben, benötigen wir hierfür einen amtlichen Nachweis (Nachweis über das alleinige Sorgerecht, Nachweis über den Tod des anderen Elternteils etc.). Sowohl die Eltern als auch das Kind müssen sich amtlich ausweisen können (Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis). Es muss eine Kopie der Geburtsurkunde zum Beratungstermin mitgebracht werden. Gibt es hier Unsicherheiten, bitte kontaktiere uns.

    3. Ab 11 Jahren ist keine Beratung für ein Ohrläppchen-Piercing erforderlich. Beim Stechen des Piercings müssen beide Elternteile sowie das Kind vor Ort sein. Sollte es nur eine sorgeberechtigte Person geben, benötigen wir hierfür einen amtlichen Nachweis (Nachweis über das alleinige Sorgerecht, Nachweis über den Tod des anderen Elternteils etc). Sowohl die Eltern als auch das Kind müssen sich amtlich ausweisen können (Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis). Es muss eine Kopie der Geburtsurkunde zum Beratungstermin mitgebracht werden. Gibt es hier Unsicherheiten, bitte kontaktiere uns.

    4. Ab 14 und unter 16 Jahren piercen wir auch andere Areale, allerdings nur, wenn du eine sorgeberechtigte Person zum Termin mitbringst, welche sich vor Ort schriftlich damit einverstanden erklärt, dass du dich von uns piercen lässt. Die andere sorgeberechtigte Person muss ein Dokument ausfüllen, welches zum Termin mitzubringen ist. Dieses kannst du hier downloaden. Hast du nur einen Sorgeberechtigten, musst du uns dies nachweisen (Nachweis über das alleinige Sorgerecht, Nachweis über den Tod des anderen Elternteils etc.). Alternativ kannst du die andere sorgeberechtigte Person ebenso zum Termin mitbringen. Alle beim Termin erscheinenden Personen müssen sich mit einem amtlichen Dokument (Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis) ausweisen können. Wenn du nicht den gleichen Nachnamen wie deine Sorgeberechtigten trägst, brauchen wir einen anderen Nachweis der Sorgeberechtigung, z.B. deine Geburtsurkunde. Wir behalten uns vor, Piercings aufgrund einer komplizierten Abheilung (Oberflächen-Piercings, Dermal Anchor, Bridge,...), aufgrund Risiken aus Reifegründen oder aus sexuellen Gründen bei Minderjährigen abzulehnen (Intimpiercings, hierzu zählen auch Nippelpiercings).

    5. Ab 16 und unter 18 Jahren piercen wir dich nur, wenn du zum Termin eine Einwilligung beider Elternteile oder im Fall von nur einer sorgerechtlichen Person einen amtlichen Nachweis mitbringst, woraus das Einverständnis entsprechend hervorgeht. Wenn du nicht den gleichen Nachnamen wie deine Sorgeberechtigten trägst, brauchen wir einen anderen Nachweis der Sorgeberechtigung, z.B. deine Geburtsurkunde. Wir behalten uns vor, Piercings aufgrund einer komplizierten Abheilung (Oberflächen-Piercings, Dermal Anchor, Bridge), aufgrund Risiken aus Reifegründen oder aus sexuellen Gründen bei Minderjährigen abzulehnen (Intimpiercings, hierzu zählen auch Nippelpiercings).

    6. Wir piercen dich nicht, wenn du in den nächsten 48 Stunden nach dem Piercing eine Flugreise antreten willst.

    7. Tiere haben aus hygienischen Gründen grundsätzlich keinen Zutritt zu unseren Räumlichkeiten (wie in einem OP-Saal im Krankenhaus). Wir piercen dich daher nicht, wenn du ein Tier zum Termin mitbringst. Eine Ausnahme machen wir nur dann, wenn du einen Assistenzhund im Sinne des § 12e Absatz 3 BGG benötigst (und uns dies nachweist). In diesem Fall ist aber nur ein Piercing am letzten Termin vor Ladenschließung möglich. Bitte gib uns daher vorab Bescheid, dass du mit Assistenzhund kommst, damit wir vorbereitet sind. Die Nachweis-Dokumente kannst du entweder zum Termin mitbringen, oder sie uns vorab zusenden. Bitte habe Verständnis dafür, dass wir ohne die Vorlage der entsprechenden Nachweisdokumente keine Ausnahme vom Tierverbot machen können.

    8. Wir piercen dich nicht, wenn du innerhalb von vier bis sechs Wochen nach dem Stechen des Piercings in eine andere Klimazone oder an einen Badeort reisen möchtest, denn je nach Art des Piercings darfst du mit diesem erst nach vier bis acht Wochen nach dem Stechen des Piercings erst wieder im Pool, im See oder im Meer baden gehen (Stichwort: Wasserqualität, Pflege der Einstichstelle).
      Auch auf Besuche in der Sauna oder im Solarium sollte in dieser Zeit verzichtet werden.
      Bitte beachte auch abgesehen davon, dass die meisten Einstichstellen des Piercings eine Abheilungszeit über mehrere Monate beanspruchen. Beispielsweise solltest du bei Piercings im Bereich des Kopfes keinen Helm tragen (so wie beim Skifahren oder beim Fahrradfahren), um Infektionen oder Verletzungen an den Einstichstellen zu vermeiden. In diesen Fällen würden wir dir dringend von einem Piercing abraten. Bist du dir unsicher, ob dein Piercing gerade sinnvoll ist, kontaktiere uns!

    9. Wir piercen dich nicht, wenn du weniger als zwei Wochen vor dem Stechen des Piercings Antibiotika eingenommen hast.

    10. Wir piercen dich grundsätzlich nicht, wenn du weniger als vier Wochen vor dem Piercing operiert worden bist oder vier Wochen nach dem Piercing geplant operiert werden sollst. Wurdest du direkt im Bereich des Piercings (zum Beispiel Lip-Filler bei Lippenpiercings, Brustvergrößerungen bei Nippelpiercings, Nasen-Operationen bei Nostril- sowie Septumpiercings) operiert, so piercen wir dich erst, wenn seit der Operation ein Jahr vergangen ist. Planst du eine Operation direkt im Bereich des Piercings (zum Beispiel Lip-Filler bei Lippenpiercings, Brustvergrößerungen bei Nippelpiercings, Nasen-Operationen bei Nostril- sowie Septumpiercings), so piercen wir nur, wenn du eine solche erst nach einem Jahr nach Stechen des Piercings vornehmen lässt.

    11. Wir piercen dich nicht, wenn du weniger als vier Wochen nach dem Piercen in dem Areal geröntgt wirst oder ein MRT machen lässt.

    12. Wir piercen dich nicht, wenn du unmittelbar vor dem Stechen des Piercings erkältet bist oder dich schlecht fühlst.

    13. Bist du schwanger oder in der Stillzeit oder willst schwanger werden, piercen wir dich nicht.

    14. Leidest du an einer Hautkrankheit, einer chronischen, autoimmunen oder anderen Erkrankung, raten wir dir, uns zunächst zu kontaktieren, um zu besprechen, inwiefern diese für die Abheilung der Einstichstelle deines Piercings problematisch sein könnte. Sind wir uns unsicher, bitten wir dich, dir eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung einzuholen, bevor wir dich piercen.

    15. Hast du in den letzten zwei Tagen vor dem Termin andere Medikamente eingenommen, die die Blutgerinnung oder die Wundheilung beeinflussen, piercen wir dich nicht.

    16. Hast du am Tag vor dem Stechen des Piercings sowie jeweils am Tag des Stechens des Piercings erhebliche Mengen Alkohol oder auch nur geringe Mengen (anderer) Betäubungsmittel / Drogen zu dir genommen, piercen wir dich nicht. Auch lehnen wir das Piercen ab, wenn du die Stelle vorher mit einer Betäubungssalbe, Spray oder Ähnlichem bearbeitet hast.

    17. Wir möchten dir gerne an dieser Stelle die ausdrückliche Empfehlung aussprechen, zuvor eine Impfung gegen Tetanus vornehmen zu lassen. Tetanus (Wundstarrkrampf) ist eine sehr schwere Krankheit, welche durch eine Infektion an offenen Wunden entstehen kann. Wir weisen darauf hin, dass die Impfung gegen Tetanus lebensrettend sein kann. Bitte informiere dich, was eine Tetanus-Infektion bedeutet. Eine Tetanusimpfung ist zehn Jahre aktiv, danach ist eine Auffrischungsimpfung erforderlich.

    18. Stellt sich im Beratungsgespräch oder vor/während des Piercens heraus, dass deine anatomischen Voraussetzungen dem Piercing im Wege stehen, werden wir dir dieses Piercing nicht stechen. Bei Intimpiercings, Knorpelpiercings im Ohr (Rook, Industrial, Forward Helix, Daith), Bauchnabelpiercings, Cheeks und Dahlias sowie Oberflächenpiercings und Dermal Anchor bitten wir dich bei der Buchung, ein Alternativpiercing anzugeben oder vorher zu einem Anatomie-Check vorbeizukommen.

    19. Wir piercen nicht beide Ohren gleichzeitig am Knorpel, da es zu erheblichen Heilungsschwierigkeiten kommen kann. Bevor die Einstichstelle des einen Ohrknorpelpiercings nicht abgeheilt ist, werden wir den Ohrknorpel auf der anderen Seite nicht piercen. Wir wollen nur das Beste für dich!

    20. Wir bitten dich, dich vorab über die Pflege, Abheilungszeit und Weiteres bezüglich deines gewünschten Piercings zu informieren, damit du am Termin keine Überraschungen erlebst.

  3. ​Soweit in den vorgenannten Gründen bloß angegeben ist, dass wir dir von dem Piercing abraten, handelt es sich nicht um zwingende Ausschlussgründe.

 

§ 6 Rücknahme, Gewährleistung, Schadensersatz

  1. Du solltest dir sorgfältig überlegen, welcher Piercing-Schmuck dir gefällt, denn wir nehmen aus Gründen der Hygiene keinen Piercing-Schmuck zurück, außer wenn er bei Kauf mangelbehaftet war. Bestellst du ein Piercing bei uns, für welches du eine Anzahlung leistet, hast du es innerhalb von drei Monaten ab dem Zeitpunkt unserer Benachrichtigung über die Abholbereitschaft abzuholen. Anderenfalls wird deine Bestellung storniert und die Anzahlung abzüglich unserer nachweisbaren Kosten des Bestellvorgangs (z.B. Versandkosten) erstattet. Hast du die Anzahlung bar geleistet, musst du für die Erstattung (ebenfalls in bar) in unserem Studio erscheinen. Hierzu werden wir dich unverzüglich nach unserer Stornierung kontaktieren und dich auffordern, die Anzahlung in unseren Geschäftsräumen abzuholen. Hast du die Anzahlung bis zum Schluss des folgenden Jahres des Jahres, in dem der Piercing-Termin hätte stattfinden sollen (… bzw. in dem der Piercing-Schmuck hätte abgeholt werden sollen), nicht abgeholt, so behalten wir uns vor, die Anzahlung einzubehalten.

  2. Deine Gewährleistungsansprüche richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.

  3. Die Verjährungsfirst für Gewährleistungsansprüche beträgt bei neuen Sachen zwei Jahre. Die vorstehenden Verjährungsfristen gelten nicht für Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit sowie für Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig ist. Die vorstehenden Verjährungsfristen gelten außerdem nicht für Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder einer unserer Erfüllungsgehilfen beruhen.

  4. Eine Garantie wird von uns nicht erklärt.

  5. Ist dein Wunsch auf das Stechen eines symmetrischen Piercings gerichtet, so nehmen wir zunächst Markierungen am jeweiligen Bereich vor und werden dich bitten, diese genauestens zu überprüfen. Erklärst du uns dein Einverständnis, das Piercing an der markierten Stelle zu stechen, so schließen wir eine Haftung für eine mangelhafte Leistung unsererseits aus, wenn wir das Piercing an der vereinbarten Stelle gestochen haben.

  6. Von dem Haftungsausschluss ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und Schadensersatzansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist. Von dem Haftungsausschluss ebenfalls ausgenommen ist die Haftung für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder einem unserer Erfüllungsgehilfen beruhen.

  7. Es kann passieren, dass ein Piercing unsererseits nicht gerade gestochen wird oder dass mit dem Piercing etwas nicht in Ordnung ist. In diesem Fall kannst du von uns verlangen, dass wir dies ohne weitere Kosten korrigieren. Wir weisen in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass wir nicht mehr dazu verpflichtet sind, wenn du eine Korrektur bei einem anderen Anbieter vornehmen lässt, ohne uns vorher unter Setzung einer angemessenen Frist die Gelegenheit gegeben zu haben, die Korrektur selbst vorzunehmen (Nachbesserung). Eine so vorgenommene Korrektur bei einem anderen Anbieter erfolgt dann dementsprechend auf deine eigenen Kosten. Das Gleiche gilt, wenn du das Schmuckstück selbst entfernst.

  8. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Dies gilt auch zugunsten unserer Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter, sofern du gegen diese Ansprüche geltend machst.

  9. Von dem Haftungsausschluss ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und Schadensersatzansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist. Von dem Haftungsausschluss ebenfalls ausgenommen ist die Haftung für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder einem unserer Erfüllungsgehilfen beruhen.

§ 7 Sonstiges, Schlussbestimmungen

  1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist in unserem Studio in Kassel, Wilhelmshöher Allee 110, 34119 Kassel, sofern nichts anderes bestimmt ist.

  2. Vertragliche Beziehungen mit unseren Kunden unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht.

  3. Ansprüche gegen uns kann der*die Kund*in nur mit unserer schriftlichen Zustimmung an Dritte abtreten.

 

Tanja Podjaski (Inh.)

Wilhelmshöher Allee 110

34119 Kassel

 

Telefon: +49561-7393444
E-Mail: kassel@nakedsteel.de

Umsatzsteuer-ID: 
DE323922644

bottom of page